LEISTUNGEN
UNSERE STÄRKEN IM ÜBERBLICK
Unser Ziel ist, Kinder und Jugendliche beim Aufwachsen zu begleiten und ganzheitlich zu betreuen. Zusätzlich stehen wir als
Ansprechpartner für Fragen im Bereich der Kinderpneumologie und Allergologie zur Verfügung.
KINDER- U. JUGENDMEDIZIN
- Vorsorgeuntersuchungen U2-U9 sowie U10 / U11 und den Jugenduntersuchungen J1 und J2
- Impfberatung und Impfungen
- Hörtest / Sehtest / Sprachtest
- Ernährungsberatung
- Labordiagnostik / Schnellteste (Streptokokken A), U-Stix und Blutzuckermessungen
- Erstbehandlung berufsgenossenschaftlicher Unfälle
- Arbeitstauglichkeitsuntersuchungen
- Beratung und Antragstellung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation
KINDERALLERGOLOGIE
- Allergieteste (Prick / Blutuntersuchungen (CAP))
- Nasale und konjunktivale Provokationstestungen
- orale/subkutane Desensibilisierungen/Hyposensibilisierungen
- Neurodermitis- und Anaphylaxieschulungen
- Pflegeberatung bei Neurodermitis
- Erstellen von Therapieplänen und Notfallsets bei anaphylaktischen Reaktionen
- Nahrungsmittelprovokationen / Einführungen
- Neurodermitisschulungen
- Anaphylaxieschulungen
KINDERPNEUMOLOGIE
- Bodyplethysmographie / Spirometrie
- Laufbandbelastung
- Methacholinprovokation
- Tuberkulintest
- Betreuung im Strukturierten Behandlungsprogramm der Krankenkassen DMP-Asthma
- Asthmaschulungen
INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN
- Kitatauglichkeitsuntersuchung
- Sport- und Wettkampftauglichkeitsuntersuchung
- Atteste für Auslandsaufenthalte
- Impfungen außerhalb der Regelleistungen
- Schnellteste für Covid-19
- Messung des exhalierten und nasalen Stickoxid (NO)
- Plusoptixx - Test zur Früherkennung von Sehfehlern
Leistungen außerhalb der Erstattungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (IGeL) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Eine Erstattung durch ihre Krankenkasse kann von Ihnen dort erfragt werden.

FRÜHERKENNUNGSUNTERSUCHUNGEN
KINDER
Während der Schwangerschaft erfolgen Vorsorgeuntersuchungen nach der sogenannten Mutterschaftsrichtlinie. Gleich nach der Geburt wird der Gesundheitszustand des Neugeborenen im Kreissaal in der ersten Früherkennungsuntersuchung (U1) beurteilt.
Um Erkrankungen oder eventuelle Verzögerungen in der Entwicklung früh erkennen und entsprechend behandeln zu können erfolgen im ersten Lebensjahr beim Kinder- und Jugendarzt die Vorsorgeuntersuchungen U2 – U6. Danach bieten wir Früherkennungsuntersuchungen bis zum 5. Lebensjahr (U7, U7a, U8 und U9) im jährlichen Abstand an.
Wir legen neben der körperlichen Untersuchung einen besonderen Fokus auf die Sprache, das Sehvermögen, die Zahngesundheit und den Impfstatus ihres Kindes. Gerne beraten wir sie zu den unterschiedlichen Themen, die für die jeweilige Lebensphase besonders wichtig sind.
Im gelben „Kinderuntersuchungsheft“ werden die Ergebnisse dokumentiert. Bitte bewahren sie dieses gut auf und bringen sie es neben dem Impfausweis zu den Arztbesuchen mit.
JUGENDLICHE
Im Jugendalter erfolgt die Gesundheitsuntersuchung für Jugendliche (J1) im Alter von 12 – 14. Jahren. Auch die Kosten dieser Untersuchung wird von den gesetzlichen und den privaten Krankenkassen übernommen.
Drei Zusätzliche Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2. Die Untersuchungen werden im grünen Checkheft des Berufsverbandes von uns dokumentiert. Die meisten Krankenkassen erstatten diese Untersuchungen. Bitte erkundigen sie sich vorher bei uns oder ihrer Krankenkasse.
Bitte nutzen sie immer die Gelegenheit, Ihre ganz persönlichen Sorgen und Probleme anzusprechen. Gerne erhalten sie auch Informationen über regionale Unterstützungsangebote.
U1 – DIREKT NACH DER GEBURT
Die Neugeborenenerstuntersuchung wird unmittelbar nach der Geburt von Hebammen oder Ärzten durchgeführt. Überprüft wird, dass ihr Neugeborenes die Geburt gut überstanden hat. Mit dem APGAR-Wert wird die Funktion der wichtigsten Organe (Atmung, Herzfrequenz, der Grundtonus der Muskulatur und das Hautkolorit) nach fünf und zehn Minuten überprüft. Die Sauerstoffversorgung unter der Geburt wird mittels pH-Wert aus dem Blut der Nabelschnur bestimmt.
Für die Blutgerinnung erfolgt die erste Gabe von Vitamin K. Diese Vitamin-K-Prophylaxe wird bei der U2 und der U3 fortgesetzt.
Im Neugeborenen-Screening zwischen der 36. und 72. Lebensstunde wird mittels einer Blutprobe nach behandelbaren angeborenen Stoffwechseldefekten und hormonellen Störungen gesucht. Zusätzlich erfolgt ein Screening auf die spinale Muskelatrophie, die Sichelzellenerkrankung und einige angeborene Immundefekte. Für das Screening auf die Stoffwechselerkrankung Mukoviscidose ist eine ärztliche Aufklärung notwendig.
Zur Früherkennung eines Herzfehlers wir die Sauerstoffsättigung im Blut mittels einer Pulsoxymetrie bestimmt. Durch die otoakustischen Emissionen (OAE) wird meist noch in der Geburtsklinik die Funktion des Sinnesorganes Ohr in den ersten Lebenstagen getestet.
U2 – DIE ZWEITE VORSORGE FÜR NEUGEBORENE
am 3.-10. Lebenstag (spätestens bis zum 14. Lebenstag)
Bei der sogenannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine besonders gründliche Untersuchung, die oft noch in der Geburtsklinik stattfindet. Sollten sie das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen. Wir bieten gerne Termine in unserer Säuglingssprechstunde oder als Hausbesuch nach Terminabsprache an. Sollte in der Geburtsklinik oder durch die betreuende Hebamme noch kein Neugeborenen-Screening erfolgt sein muß die U2 bis zur 72. Lebensstunde bei uns erfolgen.
Im Neugeborenen-Screening zwischen der 36. und 72. Lebensstunde wird mittels einer Blutprobe nach behandelbaren angeborenen Stoffwechseldefekten und hormonellen Störungen gesucht. Zusätzlich erfolgt ein Screening auf die spinale Muskelatrophie, die Sichelzellenerkrankung und einige angeborene Immundefekte.
Es wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt und hierbei besonders die Reflexe, das Nervensystem, die Augen und die Hörfunktion überprüft. In dieser und allen weiteren Untersuchungen wird ihr Kind gemessen und gewogen.
Bei der U2 erhält das Kind wie bei der U1 erneut Vitamin-K-Tropfen. Die Vitamin-D-Prophylaxe zur Vorbeugung einer Rachitis ab dem achten Lebenstag wird besprochen.
Aus medizinischer Sicht befragen wir sie zu ihrer Vorgeschichte. Unter anderem wird die Neigung zu Allergien erfragt und daraufhin werden Empfehlungen zur Ernährung gegeben, wenn ein Stillen nicht möglich sein sollte.
U3 – UNTERSUCHUNG NACH EINEM MONAT
in der 4.-5. Lebenswoche (spätestens bis zur 8. Lebenswoche)
Die U3 ist meist die erste Untersuchung in unserer Praxis Es wird kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüfen wir die Körperfunktionen, das Hörvermögen, die Augen und die angeborenen Reflexe.
Das Kind wird gewogen und gemessen und Sie werden nach Auffälligkeiten beim Essen, Trinken und beim Stuhlgang befragt. Mithilfe einer Farbtafel soll die Farbe des Stuhlganges des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.
Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Das Geburtsgewicht wird spätestens am 10. Lebenstag wieder erreicht. Die Tagestrinkmenge in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.
Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird mittels Ultraschall das Hüftgelenk auf Entwicklungsstörungen hin untersucht. Hierzu werden Sie von uns überwiesen. Eine Hüftunreife kommt bei etwa 2% aller Kinder vor und Bedarf dann einer weiteren Therapie mit einer Spreizhose.
Wir beraten Sie zu Impffragen (Beginn des Impfkalenders ab dem 2. Lebensmonat) und informieren sie bei Bedarf u.a. zu folgenden Themen: Plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung und den Umgang mit „Schreibabys“ sowie regionale Unterstützungsangebote (Frühe Hilfen).
U4 – VIERTE VORSORGE VON KOPF BIS FUSS
3. – 4. Lebensmonat (spätestens bis zum 4 ½. Lebensmonat)
Mit verschiedenen Tests werden die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen ihres Kindes untersucht. Es zeigt sich ein alternierendes Beugen und Strecken der Arme und Beine. Wir testen beispielsweise, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es kurz im Sitz gehalten wird. Die Hände können spontan zur Körpermitte gebracht werden und es lernt allmählich zu greifen.
Wir überprüften auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte in der Lage sein, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Das Kind reagiert angemessen auf laute Geräusche, helles Licht und Berührung.
Empfehlungen zur Sprachentwicklung werden gegeben. Wir informieren Sie erneut über wichtige Kinderimpfungen und überprüfen den bisherigen Impfstatus.
U5 – AUF DEM WEG ZUM AUFRECHTEN GANG
5.-7. Lebensmonat (spätestens bis zum 8. Lebensmonat)
Ist ihr Kind ein halbes Jahr alt, findet bereits die 5. Vorsorgeuntersuchung statt.
Neben den allgemeinen Untersuchung der Körperfunktionen steht vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Wir prüfen, ob sich das Kind in Bauchlage auf seinen Arme abstützt und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte in der gehaltenen Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und mittlerweile in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen. Insbesondere die Koordination der Hände wird beobachtet, da diese das Beherrschen komplexer Funktionen (z. B. räumliches Sehen) voraussetzt. Ein Wechselgriff ist zu beobachten.
Bei der U5 wird das Hörvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein. Wichtig ist außerdem die Sprache sowie die soziale Interaktion zwischen Ihnen und ihrem Säugling. Zur U5 sollten Säuglinge ihre Stimme bewusst einsetzen können, um Beachtung zu finden. Das Kind sucht nach kurzer Trennung sofort Blickkontakt zur Bezugsperson. Eine beginnende erste Fremdelphase kann beobachtet werden.
Der Kinder- und Jugendarzt kann mit Hilfe eines Augenspiegels jetzt feststellen, ob das Kind schielt.
Wir informieren Sie über wichtige Kinderimpfungen und beraten sie zum Thema Ernährung, da ihr Kind schon die ersten Breie bekommen kann.
Gerne bieten wir zu diesem Zeitpunkt auch eine erste Impfung mit einem Meningokokken B-Impfstoff (Bexsero) an. Dieser steht aktuell noch nicht auf dem Impflpan der STIKO und wird somit noch nicht von allen Krankenkassen übernommen. Gerne stellen wir Ihnen ein Privatrezept aus.
U6 – AUF
.-. Lebensmonat (spätestens bis zum .)
Neu: Fehlsichtigkeitsscreening mit Plusoptixx
Zur Früherkennung von Sehstörungen bei Säuglingen und jungen Kleinkindern bieten wir ab sofort auf Wunsch eine Refraktionsmessung zur U6 und U7 an. So kann – im Gegensatz zu Messverfahren, bei denen die aktive Mitarbeit der Kinder nötig ist – schon bei unseren noch sehr jungen Patienten festgestellt werden, ob sich die Augen altersentsprechend entwickeln. Eine Reihe von Krankenkassen übernimmt die Kosten für die Untersuchung. Bitten fragen sie uns oder ihre Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.
U7 – AUF
(spätestens bis zum )
Neu: Fehlsichtigkeitsscreening mit Plusoptixx
Zur Früherkennung von Sehstörungen bei Säuglingen und jungen Kleinkindern bieten wir ab sofort auf Wunsch eine Refraktionsmessung zur U7 an. So kann – im Gegensatz zu Messverfahren, bei denen die aktive Mitarbeit der Kinder nötig ist – schon bei unseren noch sehr jungen Patienten festgestellt werden, ob sich die Augen altersentsprechend entwickeln. Eine Reihe von Krankenkassen übernimmt die Kosten für die Untersuchung. Bitten fragen sie uns oder ihre Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.
U7a – VORSORGE IM KINDERGARTENALTER
idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat (bis spätestens zum 38.Lebensmonat)
Um die Lücke zwischen U7 um den zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, bieten Kinder- und Jugendärzte die U7a auch als Kassenleistung seit 2008 mit drei Jahren an.
Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früh erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft.
Drei- bis Vierwortsätze werden benutzt und der eigene Vorname wird verwandt. Das Kind kann einzelnen Seiten in einem Buch umblättern und kleine Gegenstände werden sicher im Drei-Finger-Spitzgriff gegriffen und ein Turm aus 8 Würfeln kann gebaut werden. Beidseitiges Hüpfen von der untersten Treppenstufe des Piratenschiffs geling mit sicherer Gleichgewichtskontrolle.
Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Impfungen und weist erneut auf zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (UZ 3) hin.
Zur Früherkennung von Sehstörungen bei jungen Kleinkindern bieten wir auf Wunsch eine Refraktionsmessung an. So könnte – im Gegensatz zu Messverfahren, bei denen die aktive Mitarbeit der Kinder nötig ist – schon jetzt eine Fehlsichtigkeit festgestellt werden. Eine Reihe von Krankenkassen übernimmt die Kosten für die Untersuchung.
U9 – JETZT BIN ICH FÜNF ! – LETZTE VORSORGEUNTERSUCHUNG VOR DER EINSCHULUNG
60.-64. Lebensmonat
Zur Diagnose von Grundkrankheiten ist eine umfassende körperliche Untersuchung notwendig. Außerdem werden verschiedene Seh- und Hörtests durchgeführt.
Auch eine Überprüfung der sozialen und sprachlichen Fähigkeiten ist bei der U9 von zentraler Bedeutung, vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Schulalltag.
Durch weitere Befragung der Eltern gewinnt der Kinderarzt außerdem einen Eindruck über die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Wie verhält sich das Kind beim Spielen mit anderen Kindern. Ist es bereit mit anderen Kindern zu teilen und kann es kleinere Enttäuschungen tolerieren.
Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klären wir die Eltern über therapeutische Fördermaßnahmen (Ergotherapie/Logopädie) auf und wir Erinnern Sie an die Auffrischungsimpfungen um den Schuleintritt.
U10 – VORSORGE IM GRUNDSCHULALTER
7.- bis Ende 8. Lebensjahr
Die U10 ist die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfohlen wird. Ein Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der Erkennung von Entwicklungsstörungen, die nach dem Schuleintritt beobachtet werden könne, wie z.B. einer Rechenstörung oder Lese-Rechtschreibschwäche. Auch Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) können in diesem Alter oft deutlich werden.
Ein wichtiger Bestandteil der U10 ist der sogenannte Mannheimer Elternfragebogen. Er Enthält Aussagen die Sie mit „stimmt“ oder „stimmt nicht“ beantworten können und die dem Kinderarzt einen guten Überblick über den seelischen Gesundheitszustand und das Verhalten ihres Kindes geben.
Neben der körperlichen Untersuchung erfolgt auch ein Hör- und Sehtest. Wichtige Themen sind auch die richtige Ernährung, die körperliche Aktivität und das Medienverhalten.
Diese zusätzliche Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. Bitte informieren sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei und in der Praxis.
U11 – VORSORGE IN EINER WICHTIGEN SCHULPHASE
9. bis zum Ende des 10. Lebensjahr
Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll die große Lücke zwischen U10 und J1 schließen.
In diesem Alter treten häufig Schulschwierigkeiten auf. Deshalb dient diese Vorsorgeuntersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen.
Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten können erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden.
Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und ein gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen – z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress- und Suchtberatung – je nach Bedarf.
Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob die Untersuchung erstattet wird.
J1 – WICHTIGE VORSORGE FÜR JUGENDLICHE
vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Diese Untersuchung ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen wird.
Die Jugendlichen haben die Möglichkeit alleine, das heißt in Abwesenheit ihrer Eltern, vertrauensvoll mit dem Jugendarzt zu sprechen. Individuell kann der Kinder- und Jugendarzt auf die Fragen ihres Kindes eingehen. Im Pubertätsalter bestimmen Themen wie Familie, Freunde und die Schule die Jugendlichen ganz besonders.
Neben der körperlichen Untersuchung wird ein Seh- und Hörtest durchgeführt. Bei der körperlichen Untersuchung überprüfen wir den Zustand der Organe, des Skelettsystems und des Nervensystems. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechende Behandlungen begonnen werden. Im Rahmen dieser Vorsorge werden neben Größe und Gewicht auch das Blut und der Urin überprüft.
Auffrischimpfungen können durchgeführt werden. Im Alter von 9-14 Jahren empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Papillomaviren für Mädchen und Jungen.
J2 – BALD ERWACHSEN
im Alter von 16. – Ende des 17. Lebensjahr
Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1 eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit.
Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Haltungsstörungen, Schilddrüsenerkrankungen bis hin zur Diabetes-Vorsorge.
In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet.
Der Jugendarzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Jugendarzt führen.